Location für Feiern und Veranstaltungen aller Art

zu vermieten !

 Sie erwarten viele Gäste und suchen die passenden Räumlichkeiten?

 

Ob Hochzeit, Geburtstag, Party oder einen anderen Anlass  … die Vereinsgaststätte des Schrebergärtnervereins Viernheim e.V.  steht ab dem 01.01.2022 den Vereinsmitgliedern des Vereins  und allen anderen Interessierten zur Anmietung zur Verfügung.

 

Die Gaststätte ist für 120 Personen ausgelegt und beinhaltet folgende Einrichtungen:

 

         -  Gaststättenraum 1 mit Theke und Getränkekühlschränke – ausgelegt für 60 Personen

 

     - Gaststättenraum 2 – ausgelegt für 60 Personen

 

     - Gaststättenraum 1 und Gaststättenraum 2 können durch eine verschiebbare Trennwand zu einem Raum               verbunden werden, so dass ein großer Saal entsteht.

  

     -  Terrasse: Im Zeitraum 15.05. – 15.09. kann die Terrasse incl. Bestuhlung zuzüglich angemietet werden.

          Maximale Personenzahl: 60 

 

     -  Tische + Stühle

 

     -  Geschirr und Besteck:

   Menueteller flach und tief: 120-fach

   Speisegabeln, Tafelmesser, Suppenlöffel: 120-fach

   Dessertteller, Kaffeetassen mit Untertassen: 72-fach

   Kaffeelöffel und Kuchengabeln: 72-fach

 

     -   An Gläsern finden Sie genügend Bier- und Weizengläser und normale Gläser vor. Alles andere wäre selbst             mitzubringen (z. B. Kaffeemaschine,  Zapfanlage etc.).

 

-   Die Küche beinhaltet eine Industrie-Spülmaschine, große Spülbecken und Abstellmöglichkeiten. Kochen ist          nicht möglich.

 

Sanitäre Anlagen sind selbstverständlich im Gebäude vorhanden. Damen- und Herrentoiletten sind getrennt. Reinigungsmittel und Handtücher sind mitzubringen!

 

Reservierungen und Terminanfragen werden von Frau Silvia Kadel  bearbeitet. Vorzugsweise bitte per Email an  silvia.kadel@gmx.de  oder an schrebergaertnerverein@web.de

 

Frau Silvia Kadel informiert Sie gerne über die Mietkonditionen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Bei Terminüberschneidungen haben die Mitglieder des Vereins Vorrang!

 

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie gilt die aktuelle Verordnung des Landes Hessens.